Was ist eigentlich ein Testament?
Mit einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung bestimmen Sie darüber, was mit Ihren Sachwerten und Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben.
Wann ist es besonders wichtig, ein Testament zu machen?
- Wenn Sie keine direkten Nachkommen oder Ehepartner haben. Ihr Erbe wird sonst an entfernte Verwandte aufgeteilt oder, falls nicht vorhanden, dem Staat (Wohngemeinde oder Kanton) vermacht.
- Wenn Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner nicht verheiratet sind, resp. die Partnerschaft nicht registriert ist. Unverheiratete Partner können nur erben, wenn sie mit einem Testament oder Erbvertrag begünstigt werden.
- Wenn Sie nahestehende, nicht verwandte Menschen begünstigen oder die Arbeit von Organisationen berücksichtigen möchten, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
Sind Legate oder Erbschaften an die Krebsliga Aargau steuerfrei?
Die Krebsliga Aargau ist, wie die meisten gemeinnützigen Organisationen in der Schweiz, von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen die Steuer in der Regel bezahlen, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variiert.
Kann ich bestimmen, für welches Projekt mein Geld eingesetzt wird?
Sie können Auflagen und Bedingungen an ein Vermächtnis knüpfen. Doch sollten Sie diese nicht zu eng formulieren, da sich Gegebenheiten schnell ändern können. Am besten setzen Sie einen solchen Text gemeinsam mit der Krebsliga Aargau auf.
Wie wichtig sind Erbschaften und Legate für die Krebsliga Aargau?
Weil die Krebsliga Aargau kaum Mittel aus öffentlicher Hand erhält, sind Spenden und Erbschaften äusserst wichtig. Ohne diese Einnahmen müsste die Krebsliga Aargau ihre Aktivitäten im Kampf gegen Krebs stark reduzieren.
Was ist eine Schenkung?
Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften), welche Sie der Krebsliga Aargau zu Lebzeiten vermachen können. Bitte beachten Sie die jeweilige kantonale Bestimmung der Steuerbehörde.