In einer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten.
Eine Patientenverfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Mit einer Verfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich.
Die Patientenverfügung der Krebsliga geht vertieft auf spezifische Fragen ein, die sich bei einer Krebserkrankung stellen können. Sie thematisiert Massnahmen zur Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen, greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf und schliesst Fragen über Massnahmen zur Wiederbelebung ein.
An diesem Informationsanlass wird Ihnen Marlies Ebi, Mas Oncological Care, Fachberaterin bei der Krebsliga Aargau, verschiedene Patientenverfügungen vorstellen und deren Nutzen und Grenzen aufzeigen.
Bitte melden Sie sich bis am Donnerstag, 1. November 2018, an: 062 834 75 75, admin@krebsliga-aargau.ch